Index
82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §18 Abs1;Rechtssatz
Das Inverkehrbringen von Verzehrprodukten mit Beschreibungen eines von der Anmeldung abweichenden Inhalts stellt einen Verstoß gegen § 18 Abs 1 LMG 1975 dar (hier finden sich in der Aufmachung des beanstandeten Produktes "Topur forte" Angaben für Diabetiker sowie Hinweise auf leichtere Verdauung und gesunde Darmflora, welche in der der Anmeldung zugrundeliegenden Aufmachung nicht enthalten waren, Hinweis E 13.3.1979, 1829/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100101.X01Im RIS seit
20.11.2000