RS Vwgh 1994/1/21 93/10/0101

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Veröffentlicht am 21.01.1994
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18 Abs1;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;

Rechtssatz

Das Inverkehrbringen von Verzehrprodukten mit Beschreibungen eines von der Anmeldung abweichenden Inhalts stellt einen Verstoß gegen § 18 Abs 1 LMG 1975 dar (hier finden sich in der Aufmachung des beanstandeten Produktes "Topur forte" Angaben für Diabetiker sowie Hinweise auf leichtere Verdauung und gesunde Darmflora, welche in der der Anmeldung zugrundeliegenden Aufmachung nicht enthalten waren, Hinweis E 13.3.1979, 1829/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100101.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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