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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/07/0009 E 3. Oktober 1991 RS 5Stammrechtssatz
Eine eigene Erstattung von Portokosten sieht das VwGG nicht vor.
Schlagworte
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des PauschbetragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090403.X03Im RIS seit
20.11.2000