Index
70/06 SchulunterrichtNorm
SchUG 1986 §25 Abs2 litc;Rechtssatz
Daß sich die Prognose auf die Frage einer positiven Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe zu beziehen hat, steht einer Einbeziehung von Gegenständen, die in dieser nächsthöheren Schulstufe nicht mehr unterrichtet werden, nicht entgegen, da auch deren Beurteilung für eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Schülers von Bedeutung ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100224.X05Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.01.2012