RS Vwgh 1994/1/24 93/10/0224

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Veröffentlicht am 24.01.1994
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Index

70/06 Schulunterricht

Norm

SchUG 1986 §25 Abs2 litc;

Rechtssatz

Daß sich die Prognose auf die Frage einer positiven Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe zu beziehen hat, steht einer Einbeziehung von Gegenständen, die in dieser nächsthöheren Schulstufe nicht mehr unterrichtet werden, nicht entgegen, da auch deren Beurteilung für eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Schülers von Bedeutung ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100224.X05

Im RIS seit

02.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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