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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Bezeichnung der Berufungswerber durch Verweis auf denjenigen Personenkreis, der eine - im Akt tatsächlich befindliche - Eingabe unterzeichnet hatte, ist ausreichend individualisiert.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040172.X04Im RIS seit
20.11.2000