RS Vwgh 1994/1/25 93/04/0172

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Die Bezeichnung der Berufungswerber durch Verweis auf denjenigen Personenkreis, der eine - im Akt tatsächlich befindliche - Eingabe unterzeichnet hatte, ist ausreichend individualisiert.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040172.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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