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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Es ist sowohl mit dem Wesen eines Dienstvertages als auch eines Beschäftigungsverhältnisses vereinbar, daß derjenige, der eine Leistung übernimmt, sich die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten bereits vor Antritt der Dienstleistung aneignet (vgl Arb 9422).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992080264.X07Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.08.2008