RS Vwgh 1994/1/25 92/08/0264

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Es ist sowohl mit dem Wesen eines Dienstvertages als auch eines Beschäftigungsverhältnisses vereinbar, daß derjenige, der eine Leistung übernimmt, sich die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten bereits vor Antritt der Dienstleistung aneignet (vgl Arb 9422).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992080264.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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