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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Feststellung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Gewerbeausübung gem § 189 Abs 1 Z 2 GewO 1973 setzt notwendigerweise ein entsprechendes Vorbringen und Beweisanbieten der Partei voraus (Hinweis E 23.11.1993, 93/04/0001). Mangels solcher Mitwirkung ist es rechtens, wenn die Behörde vom Fehlen der vollen Befähigung für die Gewerbeausübung ausgeht.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040185.X02Im RIS seit
20.11.2000