RS Vwgh 1994/1/25 94/08/0001

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 lita;
AlVG 1977 §12 Abs6 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AlVG 1977 §12 Abs6;

Rechtssatz

§ 12 Abs 6 lit b AlVG enthält - anders als die übrigen Tatbestände des § 12 Abs 6 AlVG - keine Geringfügigkeitsgrenze iSd § 12 Abs 6 lit a und lit c AlVG. Gegen eine analoge Anwendung sprechen aber nicht nur der Umstand, daß aus der Einfügung der lit b in den Abs 6 des § 12 zwischen zwei Ausnahmetatbestände, die derartige Geringfügigkeitsgrenzen vorsehen, abzuleiten ist, daß für § 12 Abs 6 lit b AlVG die Überschreitung dieser Geringfügigkeitsgrenze durch die aus dem Betrieb erzielten Einkünfte kein zu prüfendes Tatbestandsmerkmal ist (Hinweis E 9.6.1988, 87/08/0303), sondern auch die Gesetzmaterialien zur Novelle des AlVG 1958, BGBl 289/1976.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994080001.X06

Im RIS seit

11.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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