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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;Rechtssatz
§ 12 Abs 6 lit b AlVG enthält - anders als die übrigen Tatbestände des § 12 Abs 6 AlVG - keine Geringfügigkeitsgrenze iSd § 12 Abs 6 lit a und lit c AlVG. Gegen eine analoge Anwendung sprechen aber nicht nur der Umstand, daß aus der Einfügung der lit b in den Abs 6 des § 12 zwischen zwei Ausnahmetatbestände, die derartige Geringfügigkeitsgrenzen vorsehen, abzuleiten ist, daß für § 12 Abs 6 lit b AlVG die Überschreitung dieser Geringfügigkeitsgrenze durch die aus dem Betrieb erzielten Einkünfte kein zu prüfendes Tatbestandsmerkmal ist (Hinweis E 9.6.1988, 87/08/0303), sondern auch die Gesetzmaterialien zur Novelle des AlVG 1958, BGBl 289/1976.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994080001.X06Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.02.2010