RS Vwgh 1994/1/25 94/08/0001

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litb;

Rechtssatz

Wird ein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb auf Rechnung und Gefahr des Anspruchswerbers geführt und übersteigt der nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften festgestellte Einheitswert S 54000,--, so gilt der Anspruchswerber, unabhängig vom Ertrag der Landwirtschaft, also von der Höhe der tatsächlich erzielten Einkünfte aus dem Betrieb und allfälligen (auch hypothekarisch gesicherten) Belastungen, nicht als arbeitslos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994080001.X05

Im RIS seit

11.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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