Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Enthält die Berufung die Bezeichnung der Berufungswerber als "Anrainer in der X-Straße", so ist die Bezeichnung der die Berufung erhebenden Person nicht eindeutig.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040172.X03Im RIS seit
20.11.2000