RS Vwgh 1994/1/25 92/08/0264

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1994
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/22 89/08/0016 1 VwSlg 13203 A/1991

Stammrechtssatz

Die Dienstgebereigenschaft im Sinne des § 35 ASVG ist in Abhängigkeit von der Beantwortung der Frage zu beurteilen, wer nach rechtlichen (und nicht bloß tatsächlichen) Gesichtspunkten aus den im Betrieb getätigten Geschäften berechtigt und verpflichtet wird, wen also demnach das Risiko des Betriebes im Gesamten unmittelbar trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992080264.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten