RS Vwgh 1994/1/25 93/11/0227

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §28 Abs1;
AZG §29 Abs1;

Rechtssatz

Eine Regelung (hier: Kollektivvertrag aus dem Jahre 1981), die eine längere Tagesarbeitszeit als die gesetzlich höchstzulässige gestattet, kann niemals eine "günstigere" iSd § 29 Abs 1 AZG sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993110227.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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