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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §113 Abs1;Rechtssatz
Einem Bescheid betreffend Beitragsnachverrechnung muß entnommen werden können, welche KONKRETEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN der Beitragsberechnung im einzelnen zugrunde gelegt wurden (Hinweis E 28.3.1985, 84/08/0083), und aus welchen Erwägungen die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse gerade diese Tatsachen als erwiesen angenommen hat. Solche fehlenden Tatsachenfeststellungen (und die gebotene Beweiswürdigung) vermag der Hinweis der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse auf die der Bf als Dienstgeberin zur Verfügung stehenden Lohnkontoblätter, Bilanzen und Dienstverträge sowie auf die anzuwendenden Kollektivverträge nicht zu ersetzen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt VerfahrensmängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080027.X01Im RIS seit
11.07.2001