RS VwGH Erkenntnis 1994/01/25 93/04/0127

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Rechtssatz

Die der Behörde gemäß § 38 AVG zustehende Beurteilung einer Vorfrage ist nicht in den Spruch des Bescheides, sondern in dessen Begründung aufzunehmen (Hinweis E 19.2.1934, A 817/33, VwSlg 17894 A/1934).

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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