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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/01/28 92/04/0264 2Stammrechtssatz
Im Nachsichtsverfahren im Sinne des § 28 und § 346 GewO 1973 ist über keine Frage zu entscheiden, die sich im Verfahren über das Konzessionsansuchen der Beschwerdeführerin als Vorfrage gestellt hätte, weil für die Entscheidung im Sinne des Konzessionsansuchens unter anderem gemäß § 323b Abs 1 Z 1 GewO 1973 der bereits vorhandene Befähigungsnachweis, also nicht das allfällige Vorliegen lediglich von Nachsichtsvoraussetzungen ohne rechtskräftige Nachsichtserteilung, Tatbestandsvoraussetzung ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040185.X01Im RIS seit
20.11.2000