RS Vwgh 1994/1/25 93/08/0269

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs4;

Rechtssatz

Das Vorliegen der Voraussetzung des § 12 Abs 4 AlVG ist zu verneinen, da der Anspruchswerber schon durch die Externistenmatura und durch seine frühere Angestelltentätigkeit ausreichend am Arbeitsmarkt vermittelbar gewesen ist; seiner Behauptung, es würden seine Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden, durch ein Medizinstudium, unabhängig davon, ob es abgeschlossen werde, wesentlich erhöht, ist keine Bedeutung beizumessen (Hinweis E 8.5.1990, 90/08/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080269.X05

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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