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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Das Vorliegen der Voraussetzung des § 12 Abs 4 AlVG ist zu verneinen, da der Anspruchswerber schon durch die Externistenmatura und durch seine frühere Angestelltentätigkeit ausreichend am Arbeitsmarkt vermittelbar gewesen ist; seiner Behauptung, es würden seine Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden, durch ein Medizinstudium, unabhängig davon, ob es abgeschlossen werde, wesentlich erhöht, ist keine Bedeutung beizumessen (Hinweis E 8.5.1990, 90/08/0066).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080269.X05Im RIS seit
18.10.2001