Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
IESG §1 Abs1;Rechtssatz
Führt die belBeh aus, der Bf sei "iSd §1 Abs 5 Z 7 IESG idF vor der Nov 1980/580 als ausgeschlossene Person anzusehen", so ist dies zwar unrichtig, da der Gesetzestext eine solche Bestimmung nicht enthält, doch verletzt diese Rechtswidrigkeit nicht das subjektive Recht des Bf auf Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld, wenn ihm dieses Recht mangels Arbeitnehmereigenschaft nicht zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991110118.X02Im RIS seit
27.11.2000