RS Vwgh 1994/1/25 91/11/0118

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1;
IESG §1 Abs5 Z7;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Führt die belBeh aus, der Bf sei "iSd §1 Abs 5 Z 7 IESG idF vor der Nov 1980/580 als ausgeschlossene Person anzusehen", so ist dies zwar unrichtig, da der Gesetzestext eine solche Bestimmung nicht enthält, doch verletzt diese Rechtswidrigkeit nicht das subjektive Recht des Bf auf Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld, wenn ihm dieses Recht mangels Arbeitnehmereigenschaft nicht zusteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991110118.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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