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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §28 Abs1;Rechtssatz
Ein Anwendungsfall des § 5 Abs 1 AZG kann nicht vorliegen, wenn eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit kollektivvertraglich nicht vereinbart worden ist, da nur im Rahmen einer solchen Vereinbarung eine Tagesarbeitszeit von zwölf Stunden erlaubt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993110227.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013