RS Vwgh 1994/1/25 93/04/0230

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/02 Sonstiges Gewerberecht

Norm

GewO 1973 §359b idF 1988/399;
GewRNov 1992 Art4 Abs11;

Rechtssatz

Der Schutz der im § 359b GewO 1973 bezeichneten öffentlichen Interessen obliegt der Behörde von Amts wegen im Rahmen der ihr nach dieser Gesetzesstelle auferlegten Verpflichtung und gesetzlichen Verantwortlichkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040230.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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