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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §18 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH 1991/10/30 91/03/0247 1Stammrechtssatz
Das Fehlen der Bezeichnung der Behörde auf dem als "Straferkenntnis" bezeichneten Schriftstück bewirkt nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 5.6.1987, 85/18/0149), daß dieses Schriftstück nicht als Bescheid angesehen werden kann. Durch die meritorische Entscheidung über die Berufung gegen einen "Nichtbescheid" belastet die belangte Behörde ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.
Schlagworte
Einhaltung der FormvorschriftenBehördenbezeichnungInhalt der Berufungsentscheidung KassationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992110238.X01Im RIS seit
22.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.12.2010