RS Vwgh 1994/1/25 93/04/0153

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §74 Abs2;

Rechtssatz

Für die Parteistellung (und - hier - Beschwerdeberechtigung) im Betriebsanlagenbewilligungsverfahren kommt es nicht darauf an, ob dem Betreffenden in einem vorausgegangenen Verfahren die Stellung einer Partei eingeräumt wurde (Hinweis B 9.11.1983, 83/01/0395, VwSlg 11215 A/1983).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040153.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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