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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß in § 12 Abs 6 lit b AlVG auf die "Bewirtschaftung" eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes abgestellt wird, kann nicht abgeleitet werden, daß für diese Art der selbständigen Erwerbstätigkeit eine aktive Mitarbeit des Betreffenden im Betrieb vorausgesetzt wird und damit in bezug auf landwirtschaftliche (forstwirtschafliche) Betriebe auch der Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit in § 12 Abs 3 lit b AlVG eine diesbezügliche Änderung erführe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994080001.X03Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.02.2010