RS Vwgh 1994/1/25 93/14/0171

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0172

Rechtssatz

Da für Zwecke der Beurteilung der Gewinnerzielungsmöglichkeit der steuerliche Gewinn maßgeblich ist, ist ein Vorteil aus der Veräußerung von Grund und Boden im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 dabei nicht einzubeziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140171.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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