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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0172Rechtssatz
Da für Zwecke der Beurteilung der Gewinnerzielungsmöglichkeit der steuerliche Gewinn maßgeblich ist, ist ein Vorteil aus der Veräußerung von Grund und Boden im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 dabei nicht einzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140171.X03Im RIS seit
03.04.2001