RS Vwgh 1994/1/25 94/08/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1994
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

B-VG Art140 Abs1;
GSVG 1978 §25 Abs1;

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund des vom Verfassungsgerichtshof schon wiederholt als verfassungsrechtlich unbedenklich erklärten Systems der Ermittlung der Beitragsgrundlagen iSd § 25 Abs 1 GSVG Erkenntnisse vom 9. Juni 1984, VfSlg. 10.030, und vom 6. März 1990, VfSlg. 12.295) sind beim Verwaltungsgerichtshof auch nicht unter den im Beschwerdefall aufgezeigten Gesichtspunkten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmung des § 25 Abs 1 GSVG entstanden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994080004.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten