RS Vwgh 1994/1/25 94/08/0001

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46;
AVG §56;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat lediglich zu beurteilen, ob dem Anspruchswerber aufgrund seines (für die Zuerkennung von Arbeitslosengeld nach § 46 AlVG erforderlichen) Antrages ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zusteht, sodaß der angefochtene Bescheid nicht deshalb rechtswidrig ist, weil er keinen Ausspruch darüber enthält, für welchen Zeitraum der Antrag abgewiesen worden ist.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994080001.X08

Im RIS seit

11.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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