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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/1373Rechtssatz
Ist der Vertreter des Bf zur Beschwerdeerhebung ermächtigt, so hindert der Umstand, daß diesbezüglich auf Grund eines Versehens nicht noch vorher ein Kontakt mit dem Bf hergestellt werden konnte, nicht daran, die Beschwerdefrist einzuhalten. (Hinweis E 29.4.1993,93/12/0030-0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011372.X02Im RIS seit
03.04.2001