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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Rechtssatz
Ein Asylwerber unterliegt mit seiner Rüge, die belangte Behörde hätte bei ihm die Frage der Verfolgungssicherheit (den Schutz vor Abschiebung durch den Drittstaat) (= Zeitpunkt ihrer Bescheiderlassung) überprüfen müssen, einem Rechtsirrtum (Hinweis E 24.11.1993, 93/01/0357).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011524.X02Im RIS seit
20.11.2000