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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §4;Rechtssatz
Eine maßgebliche Voraussetzung für die Ausdehnung der Gewährung von Asyl gemäß § 4 AsylG 1991 ist der Tatbestand, daß dem Ehegatten oder einem Elternteil durch die Asylbehörden Asyl gewährt wurde. Die im Asylverfahren des Ehegatten oder des Elternteils geltend gemachten Asylgründe spielen für die Entscheidung über Anträge gemäß § 4 AsylG 1991 keine Rolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011148.X01Im RIS seit
20.11.2000