RS Vwgh 1994/1/26 93/01/1510

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §3;
AsylG 1991 §4;
FlKonv Art1 AbschnA Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ist die Beschwerde der Asylwerberin gegen den an sie gerichteten, Asyl versagenden, Bescheid so abgefaßt, als hätte sie der Gatte der Asylwerberin erhoben, der seinerseits Beschwerde gegen einen an ihn gerichteten Versagungsbescheid erhoben hat, und nimmt sie ausschließlich auf den von ihrem Gatten behaupteten Fluchtgrund (hier: Flucht wegen Einberufungsbefehles) Bezug, so sieht für derartige Fälle § 4 AsylG 1991 die Möglichkeit der Ausdehnung des Asyls vor, die für die Asylwerberin über ihren Antrag nur in Betracht käme, wenn die Beschwerde ihres Gatten Erfolg hätte und ihm daraufhin gemäß § 3 AsylG 1991 Asyl gewährt würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011510.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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