RS Vwgh 1994/1/26 92/13/0148

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24 Abs1 litd;
EStG 1972 §47 Abs1;

Rechtssatz

Für die Beantwortung der Frage, wer als Arbeitgeber (Dienstgeber) anzusehen ist, ist die Bestimmung des § 24 Abs 1 lit d BAO in keiner Weise präjudiziell, weil diese Vorschrift die Zurechnung von Wirtschaftsgütern regelt und nicht, welche Person als Arbeitgeber der in einem Betrieb beschäftigten

Arbeitnehmer anzusehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130148.X02

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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