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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Für die Beantwortung der Frage, wer als Arbeitgeber (Dienstgeber) anzusehen ist, ist die Bestimmung des § 24 Abs 1 lit d BAO in keiner Weise präjudiziell, weil diese Vorschrift die Zurechnung von Wirtschaftsgütern regelt und nicht, welche Person als Arbeitgeber der in einem Betrieb beschäftigten
Arbeitnehmer anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130148.X02Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011