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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34 Abs1;Rechtssatz
Die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke iSd § 34 Abs 1 BAO muß sowohl in der Satzung der Vereinigung vorgesehen, als auch tatsächlich gegeben sein. Über den satzungsgemäßen Zweck hinausgehende Tätigkeiten einer Vereinigung lassen die Annahme der Gemeinnützigkeit nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130059.X02Im RIS seit
20.11.2000