RS Vwgh 1994/1/26 92/13/0059

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §34 Abs1;
BAO §42;
KStG 1966 §5 Abs1 Z6;
KStG 1988 §5 Z6;

Rechtssatz

Die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke iSd § 34 Abs 1 BAO muß sowohl in der Satzung der Vereinigung vorgesehen, als auch tatsächlich gegeben sein. Über den satzungsgemäßen Zweck hinausgehende Tätigkeiten einer Vereinigung lassen die Annahme der Gemeinnützigkeit nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130059.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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