Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Rechtssatz
Es kommt weder darauf an, wielange sich ein Asylwerber im Transitland (hier: Ungarn und Slowenien) aufgehalten noch welche Absicht er dabei gehabt hat und ob das (jeweilige) Transitland Kenntnis von seiner Durchreise hatte, weshalb auch die belangte Behörde keine weitere Ermittlungspflicht in dieser Richtung, die das Vorliegen eines der Fälle des § 20 Abs 2 AsylG 1991 zur Voraussetzung hätte, traf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011524.X01Im RIS seit
20.11.2000