RS Vwgh 1994/1/26 92/13/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
HGB §335;

Rechtssatz

Es kommt nicht auf einen in einem Gesellschaftsvertrag als grundsätzliche Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung angeführten Betriebsgegenstand an, sondern vielmehr auf die tatsächliche Betätigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130144.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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