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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34 Abs1;Rechtssatz
Kleingartenvereine und Schrebergartenvereine erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit iSd BAO und des KStG 1966 bzw des KStG 1988, weil sie in der Regel nur die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, ohne die Allgemeinheit zu fördern. Besteht der Satzungszweck im Ziel einer vernünftigen Freizeitgestaltung der Vereinsmitglieder, stellt dies keine Förderung der Allgemeinheit dar, die dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130059.X01Im RIS seit
20.11.2000