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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §2 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, warum der verfahrensgegenständliche Kindergarten einer Gemeinde nicht als Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 Abs 1 UStG 1972 zu qualifizieren ist, obwohl die Umsätze aus dem Betrieb des Kindergartens und aus der Vermietung von Räumlichkeiten des Kindergartens die Bagatellgrenze des § 21 Abs 6 UStG 1972 überschritten haben. (Hier: Kindergarten von 1978 bis Ende 1984 vermietet; Entgelt für diese Nutzung jedoch erst 1989 vereinbart).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130097.X07Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009