RS Vwgh 1994/1/26 92/13/0097

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KStG 1966 §2 Abs1;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;
UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs3;
UStG 1972 §21 Abs6;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, warum der verfahrensgegenständliche Kindergarten einer Gemeinde nicht als Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 Abs 1 UStG 1972 zu qualifizieren ist, obwohl die Umsätze aus dem Betrieb des Kindergartens und aus der Vermietung von Räumlichkeiten des Kindergartens die Bagatellgrenze des § 21 Abs 6 UStG 1972 überschritten haben. (Hier: Kindergarten von 1978 bis Ende 1984 vermietet; Entgelt für diese Nutzung jedoch erst 1989 vereinbart).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130097.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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