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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §4;Rechtssatz
Hat sich der Fremde mit einer erschlichenen Beschäftigungsbewilligung eine Aufenthaltsberechtigung (im Wege der Erteilung eines Sichtvermerkes) verschafft, so ist die Annahme gerechtfertigt, daß der (weitere) Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet die öffentliche Ordnung, hier das öffentliche Interesse an einem geordneten Fremdenwesen, gefährde (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0433).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180296.X02Im RIS seit
20.11.2000