RS Vwgh 1994/1/27 93/18/0296

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4;
AuslBG §4a;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
FrG 1993 §7 Abs1;

Rechtssatz

Hat sich der Fremde mit einer erschlichenen Beschäftigungsbewilligung eine Aufenthaltsberechtigung (im Wege der Erteilung eines Sichtvermerkes) verschafft, so ist die Annahme gerechtfertigt, daß der (weitere) Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet die öffentliche Ordnung, hier das öffentliche Interesse an einem geordneten Fremdenwesen, gefährde (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0433).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180296.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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