RS Vwgh 1994/1/27 92/01/1104

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 Z1;
AVG §37;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Annahme der belangten Behörde, das an den Asylwerber (einen türkischen Staatsangehörigen kurdischer Abstammung) herangetragene Angebot, als Dorfwächter tätig zu werden, stelle einen Vertrauensbeweis dar und werde nur Personen unterbreitet, die sich zumindest unauffällig und regimekonform verhalten hätten, muß durch entsprechende Feststellungen gedeckt sein.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992011104.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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