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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1 Z1;Rechtssatz
Die Annahme der belangten Behörde, das an den Asylwerber (einen türkischen Staatsangehörigen kurdischer Abstammung) herangetragene Angebot, als Dorfwächter tätig zu werden, stelle einen Vertrauensbeweis dar und werde nur Personen unterbreitet, die sich zumindest unauffällig und regimekonform verhalten hätten, muß durch entsprechende Feststellungen gedeckt sein.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992011104.X02Im RIS seit
20.11.2000