RS Vwgh 1994/1/27 93/01/0696

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §20 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
AVG §52 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Hat der Asylwerber nicht KONKRET vorgebracht, für welche Fragen aus welchem Fachgebiet ein Amtssachverständiger hätte beigezogen werden sollen und welche Ereignisse durch eine solche Beiziehung hätten unter Beweis gestellt werden sollen, ist es ihm nicht gelungen, das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010696.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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