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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs1;Rechtssatz
Mit der Veräußerung eines Kundenstockes, eines Gegenstandes iSd § 3 Abs 1 UStG 1972, tritt der Erwerber dieses Objektes kraft Singularsukzession in die zwischen dem Verkäufer durch Akquisition verschiedener Versicherungsverträge zu den jeweiligen Kunden begonnene Leistungsbeziehung ein. Dies ist mehr als ein bloßer Forderungskauf, weil nicht der Erwerb bestimmter Provisionsforderungen Kaufobjekt ist, sondern solche Forderungen erst auf Grund des Kaufs des Kundenstockes in der Folge daraus entstehen (Hinweis E 20.1.1992, 91/15/0067).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150156.X02Im RIS seit
20.11.2000