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19/05 MenschenrechteNorm
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0537 4Stammrechtssatz
Angesichts der großen Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr, die von alkoholisierten Kraftfahrzeuglenkern, ebenso wie von solchen ohne Lenkerberechtigung, ausgeht, ist die Erlassung (Aufrechterhaltung) eines Aufenthaltsverbotes auch dann rechtmäßig, wenn damit in das Privatleben und Familienleben des Fremden in relevanter Weise eingegriffen wird. Die Erlassung (Aufrechterhaltung) eines Aufenthaltsverbotes ist diesfalls nämlich dringend geboten (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0474).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180621.X05Im RIS seit
12.06.2001