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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;Rechtssatz
Die Lage an einer verkehrsreichen Straße und die allgemeine Luftverschmutzung sind keine Umstände, die eine kürzere Nutzungsdauer annehmen lassen. Als solche Umstände kämen zB schlechter Bauzustand, schlechte Bauausführung oder besondere statische Probleme in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150127.X04Im RIS seit
11.07.2001