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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;Rechtssatz
Für die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes können Erfahrungswerte herangezogen werden, wobei sich auch eine hundertjährige Gesamtnutzungsdauer durchaus im Rahmen dieser Erfahrungswerte halten kann (Hinweis E 18.9.1991, 91/13/0073).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150127.X06Im RIS seit
11.07.2001