RS Vwgh 1994/1/27 93/15/0161

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand allein, daß sich eine Haftungsprovision (Risikoabgeltung für die übernommene Haftung für Betriebskredite) nicht auf erst in der Zukunft aufzunehmende Kreditschulden, sondern auf bereits bestehende Bürgschaftsverpflichtungen bezieht, macht die Provisionsvereinbarung noch nicht zu einer rückwirkenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150161.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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