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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand allein, daß sich eine Haftungsprovision (Risikoabgeltung für die übernommene Haftung für Betriebskredite) nicht auf erst in der Zukunft aufzunehmende Kreditschulden, sondern auf bereits bestehende Bürgschaftsverpflichtungen bezieht, macht die Provisionsvereinbarung noch nicht zu einer rückwirkenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150161.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010