RS Vwgh 1994/1/27 92/01/1099

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §37;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Auseinandersetzungen (hier: eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Abstammung) mit andersgläubigen Gruppierungen (Sunniten) sind in Ansehung des Vergehens dieser Gruppierungen nicht ohne weiteres dem Heimatstaat des Asylwerbers zuzurechnen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992011099.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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