RS Vwgh 1994/1/27 94/19/0885

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §14 Abs4;
AsylG 1991 §20 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Hat der Asylwerber nicht KONKRET vorgebracht, welche Teile seines Vorbringens wegen Schwierigkeiten bei der Verständigung mit dem Dolmetscher im Protokoll und damit im angefochtenen Bescheid nicht oder unzutreffend wiedergegeben worden sind, wird mit dem vorgebrachten Einwand kein wesentlicher Verfahrensmangel dargetan.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190885.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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