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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Erwägungen der belangten Behörde zur Änderung der allgemeinen politischen Lage im Libanon - soweit sie zur Beurteilung des Vorliegens einer asylrechtlich relevanten Verfolgungsgefahr herangezogen werden - müssen mit dem Asylwerber iSd § 37 AVG erörtert werden, um dieser Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Unterläßt sie dies und behauptet der Asylwerber nunmehr in der Beschwerde unter diesem Gesichtspunkt, die Änderung der politischen Lage in seinem Heimatland habe konkret keinerlei Auswirkungen auf sein Schicksal gehabt, ist dies trotz des Neuerungsverbotes des § 41 VwGG beachtlich.
Schlagworte
Parteiengehör Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992011125.X01Im RIS seit
20.11.2000