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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs4;Rechtssatz
Nach der Lehre sind zwar nicht reine Ausstellungsfahrzeuge, wohl aber Vorführfahrzeuge als gebraucht anzusehen. Für die Unterscheidung zwischen Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen ist nämlich nicht ausschlaggebend, ob ein Fahrzeug schon für den Gütertransport oder Personentransport verwendet wurde, sondern, ob es schon in einer Weise verwendet wurde, daß darin eine seinen Wert mindernde Benutzung zu erblicken ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150218.X01Im RIS seit
20.11.2000