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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;Rechtssatz
Behauptet ein Abgabepflichtiger, daß die Nutzungsdauer eines in seinem Privatvermögen stehenden Gebäudes bzw Gebäudeteiles 66,6 Jahre unterschreitet, trifft ihn gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lite EStG 1988 ex lege die Beweislast. Einer Aufforderung durch die Abgabenbehörde zur Erbringung eines solchen Nachweises bedarf es nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150141.X02Im RIS seit
20.11.2000