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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH 1993/09/07 93/14/0081 1Stammrechtssatz
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes richtet sich nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Benutzung durch den Besitzer oder nach anderen subjektiven Erwägungen, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer Nutzung des Wirtschaftsgutes (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 18 zu § 7).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992150127.X05Im RIS seit
11.07.2001