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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §67a Abs1 Z2;Beachte
Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinn erledigt: am 28.1.1994 93/11/0022,93/11/0023; am 21.5.1994 93/11/0033Rechtssatz
Bei der Aufnahme einer Person ohne Verlangen in eine Anstalt (§ 10, § 11 UbG) obliegt gemäß § 18 UbG die Zulässigkeit der "Unterbringung des Kranken" in der Anstalt nicht den unabhängigen Verwaltungssenaten, sondern den Gerichten. Die Überprüfung der der Anhaltung in der Anstalt vorangegangenen polizeilichen Zwangsmaßnahmen (zwangsweise Verbringung zu einem Arzt und in die Krankenanstalt gem § 8 und § 9 UbG) fällt jedenfalls in die Zuständigkeit der unabhängigen Verwaltungssenate. Nunmehr sieht das SPG 1991 ausdrücklich die Bekämpfbarkeit dieser Akte vor den unabhängigen Verwaltungssenaten vor (§ 88 Abs 1 iVm § 46 SPG 1991).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993110035.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.03.2011