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20/03 SachwalterschaftNorm
KAG 1957 §37;Beachte
Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinn erledigt: am 28.1.1994 93/11/0022,93/11/0023; am 21.5.1994 93/11/0033Rechtssatz
Eine Unterbringung iSd § 8 UbG ist zu einem ein Faktum, nämlich die tatsächliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer Person (§ 2 UbG). Sie ist zum anderen auch ein rechtlich gebotener Zustand, und zwar - wie aus § 3 Z 1 UbG iVm mit der korrespondierenden Grundsatzbestimmung des § 37 KAG 1957 erhellt - im Interesse der nötigen Abwehr der iZm einer psyschischen Krankheit stehenden Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Kranken oder anderer Personen. Diesen Zustand für die Dauer des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen aufrechtzuerhalten, ist Aufgabe der jeweiligen Anstalt (§ 10, § 11 und § 32 UbG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993110035.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.03.2011